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Schulrechtsänderung zum neuen Halbjahr

(06.01.11) Der Landtag hat im Dezember wesentliche Entscheidungen getroffen, die vor allem für uns als Grundschule maßgeblich sind: So sind ab sofort die Empfehlungen für die weiterführenden Schulen, die mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse von den Versetzungskonferenzen ausgesprochen werden, nicht mehr verbindlich. Das bedeutet: Wir sprechen zwar Empfehlungen aus, letztendlich entscheiden jedoch die Eltern, an welcher Schulform sie ihr Kind anmelden. Die Schulformempfehlung hat keine rechtliche Relevanz mehr.
Eine weitere, für uns bedeutende Änderung: Die sog. “Kopfnoten”, mit denen wir das Leistungs- sowie das Arbeits- und Sozialverhalten mit jeweils einer Note bewerten mussten, fallen weg. Damit ist der Stand, der vor der Schulrechtsänderung im Jahr 2006 galt, wieder hergestellt. Weitere Erläuterungen finden Sie hier.



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