Hinweise zu Versäumnissen und Beurlaubungen

 

 

Beurlaubung / Unterrichtsbefreiung

Sollte ihr Kind eine Beurlaubung von 1 - 2 Tagen innerhalb der normalen Schulzeit benötigen, so wenden sie sich bitte frühzeitig genug an die Klassenleitung.

 

Für Beurlaubungen von 3 und mehr Tagen muss ein schriftlicher Antrag mit Begründung bei der Schulleitung eingereicht werden.

Beurlaubungen vor bzw. nach den Ferien müssen mindestens 1 Woche vor Ferienbeginn, ebenfalls in schriftlicher Form, bei der Schulleitung beantragt werden.